Reservierungen in der Gänsetränke

📅 Buchungs- und Verfügbarkeitsregeln

Dieser Kalender zeigt die aktuelle Verfügbarkeit der Gänsetränke an.
Bitte beachten Sie folgende Regeln für Ihre Buchungsanfrage:

  • Ein farbig markierter Tag bedeutet, dass die Gänsetränke bereits vermietet und nicht verfügbar ist.
  • Aus Gründen des Mieterwechsels und der Reinigung ist der Tag vor und der Tag nach einer Vermietung ebenfalls gesperrt und kann nicht gebucht werden.
Beispiel: Ist die Gänsetränke beispielsweise an Freitag vermietet, so sind der Donnerstag und der Samstag für Buchungen gesperrt.

Bitte richten Sie Ihre Buchungsanfrage ausschließlich über die untenstehenden Kontaktpersonen oder per Mail an uns.

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Ansprechpartner:

Friedrich Hoffmeister
Tel. 05535/1531
Am Ochsenbrink 1
37639 Reileifzen

oder

Thorben Grühn
Tel. 0172/2779069
Lange Straße 17a
37639 Reileifzen

gaensetranke@reileifzen.de


Nutzungsvereinbarung

§ 1 Nutzungszweck / Nutzungsdauer

Der Vermieter gestattet dem Mieter die Nutzung der Räumlichkeiten bzw. Gebäudeflächen der
Gänsetränke in Reileifzen in der Langen Str. 35a.
Die Nutzung beginnt einen Tage vor dem gebuchtem Datum und endent einen Tag später.

Es wird versichert, dass es sich um eine private Veranstaltung ohne kommerziellen Hintergrund handelt.

§ 2 Nutzungsentgelt / Kaution

Die Höhe des Nutzungsentgeltes beträgt 250,00 €
(200,00€ für Mitglieder der Reileifzer Vereine die mindestens 5 Jahre in einem Verein sind)
incl. der Nebenkosten.
Nutzungsentgelt ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung auf das Konto der ARV bei der VR-Bank in Südniedersachsen
IBAN DE24 2606 2433 0008 8053 00
zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten.
Bei einer nicht durchgeführten Veranstaltung besteht seitens des Mieters
kein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgeltes.


Die Reinigung kann, wenn gewünscht, vom Vermieter gegen eine Gebühr von 50,00 €
bei normaler Verschmutzung übernommen werden.
Bei extremer Verschmutzung wird diese entsprechend erhöht.
Porzellan, Gläser und Bestecke müssen vom Mieter unbedingt in sauberem Zustand übergeben werden.

§ 3 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden, gleich welcher Art, die durch die Nutzung verursacht werden
und stellt die „ARV“ von etwaigen Haftpflichtansprüchen Dritter für Schäden frei,
die im Zusammenhang mit der Benutzung des Gebäudes, Inventar und der Außenanlagen entstehen.

§ 4 Schlüsselübergabe

Für den o.g. Zeitraum werden dem Mieter die Schlüssel überlassen.
Die übergebenen Schlüssel sind Eigentum des Vermieters und sind bei Verlust zu ersetzen.
Die Vervielfältigung ist untersagt!

§ 5 Sonstige Vereinbarungen

Bei Gebrauch der Zapfvorrichtung muss Allersheimer Bier verzehrt werden.

Ersatz für Gläser:

• Bierglas Tulpe 0,3 l: 3,00 €
• Bierglas Willi 0,25 l: 1,00 €
• Bierglas Willi 0,3 l: 1,00 €
• Weizenbierglas: 3,00 €
• Sektglas: 1,00 €
• Weinglas: 1,00 €

Sonstige Gebühren

• Müllentsorgung: 10,00 €
• Weiße Tischdecken Leihgebühr / Stück: 3,00 €

Bei Inanspruchnahme ist die Zahlung in bar zu verrichten.

Vom Mieter nach Gebrauch auszuführende Reinigungsarbeiten:

• Kaffeemaschine gereinigt
• Geschirrspüler gereinigt
• Gläserspüler gereinigt
• Gläser poliert und eingeräumt
• Tische abgewischt
• Stühle auf Tische
• Ausfegen
• Müll entsorgen